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AGB`S

Alig  Beton  

Sägen Bohren Demontage

Inhaber:                    

Tommy Alig

Jordanstr. 8a

90513 Zirndorf

Tel: +49  151  /  5119 7970

 

Die Firma AligBeton Sägen Bohren Demontage nimmt das hier beschriebene Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages vom Auftraggeber nur zu den nachstehenden Bedingungen an. Es gilt ausschließlich das Vertragsrecht des BGB Deutschland. Bauleistungen der VOB Teil B werden ausdrücklich nicht in den Vertrag einbezogen. Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Anerkannt oder Bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die hier aufgeführten Bedingungen und Preise der Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage an.

 

Gewährleistung und Abnahme

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung sowie Sicherheitsleistungen sind gemäß der VOB §A 13/14 ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die ausgeführten Arbeiten direkt nach deren Beendigung abzunehmen und die ausgefüllten Arbeitsberichte zu unterzeichnen. Verlässt der Auftraggeber während der Arbeiten die Baustelle oder ist von Beginn an nicht anwesend, gilt der nicht unterschriebene Arbeitsbericht als Rechnungsgrundlage. Die Abnahme für Abbrucharbeiten erfolgt durch die Aufnahme der nachfolgenden Arbeiten seitens des Auftraggebers, der Bauleitung oder Dritte.

 

Abrechnungsdetails

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in aktueller Höhe. Wir akzeptieren keine Barzahlung.

 

Haftung im Schadensfall

Für Schäden die auf Schuldhaftes Verhalten von Mitarbeitern der Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage zurückzuführen sind, haftet die Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstung, sowie Verletzungen unserer Mitarbeiter, die während der Arbeit auftreten und zur Unterbrechung des Auftrags führen, berechtigen nicht zu Regressansprüchen des Auftraggebers. Bei Wasserschäden kann in keinem Fall eine Haftung übernommen werden. Auch dann nicht, wenn das Absaugen des Wassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Punkt ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Da das anfallende Wasser nur bedingt kontrollierbar abzuleiten ist. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Das gilt auch für Schäden, die sich durch Veränderungen der Statik ergeben, wenn bei Bohrungen und Sägeschnitten Stahl im Beton angeschnitten oder durchtrennt wird. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Anschlüsse für Strom und Wasser sowie deren Anlagen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechend installiert sind. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für jeden Der Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage oder einem ihrer Mitarbeiter hieraus entstehenden Schäden, unabhängig davon, ob den Auftraggeber an einer unsachgemäß Installation der Wasser- und Energieanschlüsse oder der Verletzung von Sicherheitsvorschriften ein Verschulden trifft. Unterbrechungen und Wartezeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, werden nach Regie abgerechnet. Während einer Wartezeit wird für bereitgestelltes Kernbohrgerät ein pauschaler Satz in Höhe von 65,00€/Std. veranschlagt. Der Stundensatz für eine bereitgestellte Diamantsägeausrüstung beträgt 85,00€/Std. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Müssen Arbeiten abgebrochen/ unterbrochen werden oder können nicht begonnen werden, wird erneut die Baustelleneinrichtung und Einsatzpauschale in Rechnung gestellt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei fehlenden oder falschen Maßen, keine Freigabe, fehlende oder mangelhafte Gerüste oder kein Zugang.

 

Bauseitige Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vorbereitungsarbeiten (d.h. Bereitstellung von Anschlüssen), Ausmessen der Schnitte, Bohrungen und den Gerüstaufbau so abzuschließen, dass der Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage keine Wartezeiten entstehen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Beseitigung von Bohrkernen und Abbruchmaterial sowie deren transportgerechte Zerkleinerung Sache des Auftraggebers. Gleiches gilt für die Ableitung von anfallendem Wasser und Bohrschlämmen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber den Arbeitsbereich so zu sichern, dass während der durchgeführten Arbeiten Beeinträchtigungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen jeder Art an Hebebühnen, Gerüsten, Inventar, Einrichtungsgegenständen, Leitern o.ä. und auch am Bauwerk selbst ausgeschlossen ist. Ab einer Arbeitshöhe von mehr als 2 Meter ist für die Dauer der Arbeiten vom Auftraggeber ein Gerüst oder eine Hebebühne zu stellen. Die Arbeitsplattform hat von der Art, Größe, Umfang und dem Material so beschaffen zu sein, dass eine gefahrlose Durchführung der Arbeiten möglich ist. Bei Nichtbeachtung der genannten Verpflichtungen übernimmt der Auftraggeber die Haftung für jeglichen Schaden der der Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage entsteht. Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge der Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage die Baustelle frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht möglich oder erlaubt, ist die Firma Alig Beton Sägen Bohren Demontage dazu berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Öffentliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftraggeber stellt als Vorsorgende Maßnahme zur Vermeidung von Wasser-/Elektrischen Schäden, eine Deaktivierung für die Dauer der Arbeiten sicher. Dies betrifft auch Rauchmeldeanlagen.

Schlussbestimmung

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regeln. Die Geltung von Klauseln des Auftraggebers, die den vorgenannten Bestimmungen wiedersprechen Gelten als ausgeschlossen.

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